Zu den gewählten Kandidat*innen werden Anfang April noch zwei weitere Mitglieder berufen. Gewählte und berufene Mitglieder bilden dann gemeinsam ab 1. Juni die neuen Kirchenvorstände.

Zu den gewählten Kandidat*innen werden Anfang April noch zwei weitere Mitglieder berufen. Gewählte und berufene Mitglieder bilden dann gemeinsam ab 1. Juni die neuen Kirchenvorstände.